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Sonderschulung als Einzelunterricht

Wer das Ziel kennt, kann entscheiden.

Wer entscheidet, findet Ruhe.

Wer Ruhe findet, ist sicher.

Wer sicher ist, kann überlegen.

Wer überlegt, kann verbessern.

Konfuzius

Die Sonderschulung als Einzelunterricht wird für Schülerinnen  und Schüler, die nicht in einer Klasse unterrichtet werden können, angeordnet.

Beispiele:

  •  bei schwerer Krankheit
  • zur Überbrückung einer Wartezeit bis ein Platz in einer Sonderschule frei wird,
  • wenn die Schulung in der Regelklasse nicht mehr möglich ist
  • und bei schweren Verhaltensauffälligkeiten (insbesondere Dissozialität)

Merkblatt Volksschulamt

Das Angebot richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche, deren Anschluss an die Regelklasse bzw. Sonderschule durch individuelle Beschulung gewährleistet wird.

Grundsätzlich erhält die/der SchülerIn Lerninhalte für den Umfang von 14 Wochenlektionen pro Woche. Die Schulgemeinde kann dabei aus verschiedenen Angeboten auswählen:

  • 4 Lektionen Präsenz einer Schulischen Heilpädagogin, 8h-12h Hausaufgaben
  • 8 Lektionen Präsenz einer Schulischen Heilpädagogin, 4h-8h Hausaufgaben
  • 12 Lektionen Präsenz einer Schulischen Heilpädagogin, 2h-6h Hausaufgaben

Schulbahn schliesst Verträge über 3 Monate ab, die danach von der Schulpflege und Schulbahn verlängert oder beendet werden können.

Der Start des Einsatzes von Schulbahn richtet sich nach dem Bedürfnis des Kindes/Jugendlichen und  der Schulgemeinde. Der Einzelunterricht versteht sich als Brückenangebot. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, möglichst schnell und flexibel einsetzbar zu sein.

Unsere Arbeit beginnt mit einem Schulischen Standortgespräch und einer Lernstandserfassung des Kindes aus welcher dann die individuelle Förderplanung nach ICF resultiert.

In der 1:1 Situation arbeiten unsere Schulischen HeilpädagogInnen mit der/dem SchülerIn und können so gezielt auf die Bedürfnisse eingehen und den Unterricht entsprechend gestalten und anpassen. Der Entwicklungsverlauf wird fortlaufend dokumentiert, die Schulpflege und der Schulpsychologische Dienst können in die Schülerdokumentation Einblick nehmen. Die Fachpersonen arbeiten individuell mit dem Schüler und orientieren sich dabei am Portfolio-Ansatz.

Nach Beendigung des Auftrages erstellt Schulbahn einen Lernbericht nach ICF für den/die SchülerIn, für die Eltern und die Schulpflege.

Volksschulgesetz (VSG) vom 7.2.2005: §§ 36-38, § 64

Verordnung über die Sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) vom 11.7.2006: §§ 20, 23-28